
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
QTE – Qualitytime Events UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 - Leistungsverpflichtung
Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im verbindlichen Angebot der
QTE – Qualitytime Events UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend QTE UG genannt) und/oder den Angaben in der Buchungsbestätigung der Teambuildings unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Änderungen und Ergänzungen in den vertraglichen Unterlagen seitens des Kunden stellen ein neues Angebot an die QTE UG dar und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die QTE UG. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung. Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 - Zahlungsweise und -fristen
Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der QTE – Qualitytime Events UG (haftungsbeschränkt)
solarisBank AG
IBAN: DE69 1101 0100 2100 0695 73
BIC / SWIFT: SOBKDEBBXXX
Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird sofort bei Vertragsabschluss fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der Kunde erhält eine entsprechende Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen angerechnet. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten wird nach Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist zu dem aus der Rechnung ersichtlichen bzw. vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen. Ist kein Zahlungstermin bestimmt, tritt die Fälligkeit spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang beim Kunden ein. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann die QTE UG, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung eingeräumt hat, den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
Es besteht keine Leistungspflicht der QTE UG, wenn fällige Leistungen des Kunden nicht erbracht wurden. Dem Kunden steht lediglich im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte Forderungen ein Recht zur Aufrechnung zu. Der Kunde ist ausschließlich im Hinblick auf solche rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
§ 3 - Änderungen der Teilnehmerzahl und Rahmendaten
Änderungen der Teilnehmerzahl, Treffpunkt oder Uhrzeit müssen der QTE UG in schriftlicher Form per E-Mail (info@qualitytime-events.de) mitgeteilt werden.
Erhöhung der Teilnehmerzahl: Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages ist mit der QTE UG grundsätzlich abzusprechen. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird der vereinbarte Preis pro tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Verringerung der Teilnehmerzahl: Eine Verringerung der Teilnehmerzahl unter 10 % der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro Teilnehmerzahl berechnet.
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von 10 % oder mehr der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl stehen der QTE UG unter Berücksichtigung gewöhnlicher ersparter Aufwendungen wie folgt Entschädigungen pro stornierte Teilnehmer zu:
bis 90 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
bis 60 Tage vor Leistungsbeginn 40 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 60 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
ab 14 Tage vor Leistungsbeginn 100 % des vereinbarten Teilnehmerpreises.
Bei einer späteren Stornierung der Teilnehmerzahl wird der gesamte Leistungspreis berechnet.
Als Stichtag für die Berechnung der Teilnehmer-Stornierungsfrist gilt der Eingang der schriftlichen Teilnehmer-Stornierungserklärung bei der QTE UG. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Kosten und Aufwendungen, einen geringeren Gewinn und/oder höhere tatsächliche Einsparungen der QTE UG zu erbringen. Hierfür trägt der Kunde die Beweislast. Die QTE UG ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, soweit die Durchführung einzelner Leistungen aufgrund der geänderten Teilnehmerzahl oder äußerer Umstände wie schlechter Witterungsverhältnisse nicht möglich ist.
Änderung des Buchungsdatums und der Uhrzeit: Möchte der Kunde die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegen, so versucht die QTE UG dieses dem Kunden zu ermöglichen und die dafür entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Sollte es seitens der QTE UG nicht möglich sein, den vom Kunden gewünschten Ausweichtermin wahrzunehmen, wird die QTE UG weitere Terminvorschläge anbieten. Kann jedoch trotz jeder Bemühung kein den Kundenwünschen entsprechender Termin gefunden werden, hat der Kunde die Ausfallkosten zu tragen und den Betrag bis zum im Vertrag festgehaltenen Zahlungstermin zu begleichen.
§ 4 – Rücktritt vom Vertrag durch den Anmelder
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Buchungsbestätigung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist gilt folgendes:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
Bei Rücktritt vor Reisebeginn oder tritt der Anmelder die Reise nicht an, so gilt dies als erklärter Rücktritt vom Vertrag.
Der Veranstalter verliert in diesen Fällen den Anspruch auf den Dienstleistungspreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und die Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der QTE UG zu vertreten ist. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei der Berechnung der Entschädigung sind die Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn sowie die gewöhnlich ersparten Aufwendungen als auch die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Anmelder stehen der QTE UG wie folgt Entschädigungen des Gesamtpreises zu:
bis 90 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
bis 60 Tage vor Leistungsbeginn 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
ab 14 Tage vor Leistungsbeginn 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Die QTE UG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die QTE UG nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die QTE UG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.